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Fahrtenprotokoll

Hier können Sie weitere Fahrtenprotokolle für L17 sowie L-Übungsfahrt downloaden und ausdrucken!

Übungsparcours

Hilfestellung der am Übungsplatz zu absolvierenden Aufgaben

Erste Hilfe Kurs & Ärzteliste

Terminübersicht der Erste Hilfekurse (Rotes Kreuz Münzgrabenstraße) sowie eine Liste der Ärzte, welche die Führerschein-Untersuchung durchführen dürfen (ACHTUNG! Der Hausarzt darf nicht gewählt werden!!)

Wir haben nicht auf alles eine Antwort. Aber auf so manches!

Wie, wo, was, wann!? Der Weg bis der ersehnte Führerschein endlich in Händen ist wirft oft viele Fragen auf. Wir haben versucht, die häufigsten Unklarheiten und Stolpersteine zusammenzufassen. Falls Sie in unserer Sammlung keine passende Antwort für Ihr Problem bzw. Ihre Frage finden, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Es ist uns ein Anliegen, Ihre Fragen zu beantworten! Diese Seite befindet sich noch im Aufbau und wird laufend erweitert!

A

Anmeldefristen/Abgabefristen


Die Anmeldung zur theoretischen wie auch zur praktischen Prüfung muss durch den jeweiligen Kanditaten selbständig und SPÄTESTENS 10 Tage vor dem jeweiligen Termin stattfinden. Insbesondere bei einer Anmeldung zur Theorieprüfung müssen Erste-Hilfe-Nachweis, Arztgutachten, ein EU-konformes Passbild sowie sämtliche weiteren Unterlagen bei uns in der Fahrschule aufliegen, da sonst eine Meldung des Prüfungsantritt bei der Behörde nicht möglich ist. Eine Prüfungsanmeldung ist auch telefonisch möglich, insofern die benötigten Unterlagen bereits abgegeben wurden.

Anmeldung


Um Ihre Ausbildung sowie sämtliche behördlichen Formalitäten in die Wege leiten zu können, ist eine Anmeldung bei uns im Büro unumgänglich. Welche Unterlagen benötigt werden, können Sie anhand der Checkliste bei der jeweiligen Führerscheinklasse einsehen.

Bei einer Anmeldung zur AM-Moped Ausbildung ist das Beisein der Erziehungsberechtigten zur Unterschriftsleistung notwendig, wenn der Fahrschüler das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Unser Büropersonal freud sich darauf, Sie über Ihre angestrebte Ausbildung zu informieren und Ihre Anmeldung entgegenzunehmen. Die Öffnungszeiten unseres Büros sind von 10:00 - 12:00 sowie von 16:00 bis 18:00.

Arztgutachten


Für sämtliche angestrebte Führerscheinklassen ist von Gesetzes Wegen ein gültiges Arztgutachten vorzulegen. Diese Untersuchung dürfen von der Behörde beauftragte Ärztinnen und Ärzte durchführen (hier klicken für Arztliste). Die allgemeine Gültigkeit des Arztgutachtens beträgt 18 Monate ab Ausstellungsdatum, es ist daher zu achten, dass das Gutachten nicht bereits vor dem Antritt zur praktischen Fahrprüfung abläuft. Für die Ausbildung der Klasse C(E) bzw. D(E) ist ein Arztgutachten der Gruppe 2 vorzulegen, für alle anderen Klassen ein Gutachten der Gruppe 1.

Automatikfahrzeuge


Natürlich dürfen während der L-Übungsfahrt bzw. den L17-Ausbildungsfahrten auch Fahrzeuge mit Automatikgetriebe gefahren werden, es gibt diesbezüglich keinerlei Einschränkungen. Es besteht auch die Möglichkeit, einen reinen "Automatikführerschein" zu absolvieren, wobei auch die praktische Fahrprüfung auf einem Schulfahrzeug mit Automatikgetriebe gefahren wird. Allerdings erhält der Aspirant eine Eintragung am Führerschein mit der Einschränkung, dass auch nur Automatikfahrzeuge gelenkt werden dürfen.

Seit Juni 2021 bieten wir die Möglichkeit, in die Zukunft der Mobilität hineinzuschnuppern. Ein brandneuer VW ID3 erwartet unsere Schüler. Da Elektrofahrzeuge naturgemäß mit einer Automatikschaltung augerüstet sind, ist es nun auch möglich eine komplett "schaltfreie" und zukunftsorientierte Ausbildung der Führerscheinklasse B anzubieten.

B

Begleiter L / L17


Personen, die mit den Führerschein-Anwärtern die L-Übungsfahrten bzw. die L17-Ausbildungsfahrten durchführen möchten, müssen folgende Bedingungen erfüllen:


  • mindestens 7 Jahre im Besitz der Führerscheinklasse B
  • besonderes Naheverhältnis zum Bewerber
  • kein schwerer Verstoß gegen das Gesetz in den letzten 3 Jahren


Für die Erlangung des Bescheides (durch die Führerscheinstelle der BH-Graz Umgebung) werden von den Begleitern folgende Dokumente benötigt:


  • Führerscheinkopie
  • Meldezettel (wenn Meldeadresse unterschiedlich zu Bewerber)
  • Kopie der Heiratsurkunde (wenn momentaner Familienname nicht ident mit jenem im Führerschein)


Idealerweise werden diese Unterlagen bereits bei der Anmeldung miteingereicht um einen reibungslosen Ablauf der Ausbildung zu gewährleisten.

Behörde


Für sämtliche behördlichen Angelegenheiten zeichnet sich die Führerscheinstelle der BH Graz-Umgebung verantwortlich. Es gilt der Standort der Fahrschule als Behörden-Zuständigkeit, und nicht der Wohnort des Führerschein-Werbers. Sämtliche Bescheide (L/L17) werden somit von der BH-GU ausgestellt und bearbeitet.

Bescheide L / L17


Nach Absolvierung der benötigten Mindestschulung (Fahrstunden, Theoriekurs, abgegebenes Arztgutachten sowie Begleiterschulung) wird von uns ein Antrag für den L-Übungsfahrt- bzw. den L17-Ausbildungsfahrt-Bescheid ausgegeben. Dieser Antrag muss bei der zuständigen Führerscheinstelle (BH Graz Umgebung, Bahnhofsgürtel 85, 8020 Graz, gegenüber Hauptbahnhof) eingebracht werden, welche ihrerseits den zwingend notwendigen Bescheid zur Durchführung der Übungsfahrten/Ausbildungsfahrten ausstellt.

Bezahlung


Bei Kursbeginn ist eine je nach Ausbildungskosten anteilige Anzahlung zu leisten, vor Antitt zur praktischen Fahrprüfung bzw. Beendigung der Ausbildung sollten jegliche entstandenen Kosten und in Anspruch genommenen Leistungen beglichen sein.

Büro


Unser Büropersonal ist Montag bis Freitag, jeweils von 10 bis 12 sowie von 16 bis 18 Uhr für Sie und Ihre Anliegen da. Wir nehmen uns Zeit für jede Kundenanfrage, daher kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Auch unterbrechen wir Beratungsgespräche nicht durch telefonische Anrufe, jedoch sind wir bemüht Sie so schnell wie möglich zurückzurufen. Eine kompetente Beratung im Vorfeld der Ausbildung ist uns ein großes Anliegen und kann so manches Missverständnis bzw. so manchen Stolperstein im Zuge der Ausbildung bereits aus dem Weg räumen. Wir bitten um Verständnis sollte es zu längeren Wartezeiten kommen, doch wir nehmen uns auch für Sie die nötige Zeit um Sie umgehend zu informieren und all Ihre offenen Fragen zu beantworten.

C

Computerprüfung


Die theoretischen Prüfungen in sämtlichen Klassen finden direkt vor Ort in der Fahrschule statt. Durch modernste Ausstattung sind unsere Prüf-PCs immer am aktuellsten Stand. Die Prüfung wird durch eine Aufsichtsperson seitens der Behörde überwacht. Die Absolvierung der theoretischen Computerprüfung setzt absolut keine besonderen PC-Anwenderkenntnisse voraus, die Bedienung sowie die Beantwortung der Fragen erfolgt über Maus-Eingabe.

E

Elektromobilität / Elektrofahrzeug


Wir gehen mit der Zeit! Seit Juni 2021 können wir ein weiteres Service in unserem Portfolio anbieten. Ein E-Schulfahrzeug der neuesten Generation bereichert unseren Fuhrpark und steht interessierten Schülerinnen und Schülern für "geladene" Fahrstunden zur Verfügung.

Erste Fahrstunde


Was kommt da auf mich zu? Wer ist mein Fahrlehrer? Ist das gefährlich? Werde ich mich blamieren? Muss ich gleich auf der "richtigen" Straße fahren?


Viele Fragen und auch Mythen kursieren um die erste Fahrstunde. Doch sämtliche Ängste und Befürchtungen sind absolut ungerechtfertigt. Jeder Schüler ist aus der ersten Fahrstunde auch wieder zurückgekehrt ;-)

Nach der Begrüßung durch deinen Fahrlehrer und ersten wissenswerten Informationen rund um Ausbildung und Fahrzeug nimmst du am Beifahrersitz Platz und begleitest den Fahrlehrer hinter dem Steuer zu unserem Übungsplatz, wo du die ersten wichtigen Lektionen vermittelt bekommst und auch deine ersten Meter hinter dem Lenkrad selbst fährst. Die "Basics", wie richtiges Lenken, Blicktechnik sowie die Erlernung grundlegender Fahrmanöver bilden das Fundament für deine  weitere erfolgreiche Ausbildung. Und keine Angst, unsere Fahrlehrer beissen nicht, sondern sind stehts bemüht dir ein Fahrerlebnis in Verbindung mit Verantwortungsbewusstsein im Straßenverkehr näherzubringen. Du wirst überrascht sein, das erste Erfolgserlebnis auf demWeg zu einer sicheren Lenkerin bzw. einem sicheren Lenker wird nicht lange auf sich warten lassen!

F

Fahrschulfahrzeuge


Unser Fuhrpark wird laufend modernisiert und gemäß den Anforderungen des Straßenverkehrs angepasst. Dabei legen wir hohen Wert auf eine praxisnahe Ausbildung. Kaum jemand wird sich als erstes eigenens Fahrzeug einen superschnittigen 300-PS-Boliden zulegen. Fahrstunden in einem solchen Fahrzeug mögen zwar ein Erlebnis sein, bereiten jedoch nicht wirklich auf die Zeit "nach der Prüfung" vor. Unsere Flotte bietet die Sicherheit wie auch sämtlichen Komfort der aktuellen Fahrzeuggeneration. Vor allem am Motorrad-Sektor vermittelt unsere Flotte Fahrvergnügen in Kombination mit modernster Sicherheitstechnik. Alle Fahrzeuge sind mit ABS sowie weiteren technischen Sicherheitseinrichtungen ausgestattet.

L

Lehrsaal


Unseren Schülern stehen zum Zwecke des theoretischen Präsenzunterrichts zwei Lehrsäle zur Verfügung. Für kleinere Gruppen befindet sich der Lehrsaal genau gegenüber des Büros, der große Saal befindet sich im selben Gebäude, 1. Stock des Marktzentrums Hausmannstätten.


Alle unsere Geschäftsräumlichkeiten sind vollständig klimatisiert sowie auch für die kalte Jahreszeit ausreichend mit Heizung ausgestattet. Moderne Unterrichtsmedien und Einrichtungen ermöglichen ein zeitgemäßes Vermitteln der theoretischen Einheiten. Denn wer sich wohl fühlt, der lernt auch bessern ;-)

M

Mindestschulung


Die Mindestschulung betrifft den Qualifikationsnachweis für L17-Ausbildungsfahrten bzw. L-Übungsfahrten. Um den behördlichen Bescheid zu erlangen, muss der Kandidat folgende Mindestschulung absolviert haben:


L17-Ausbildungsfahrt


  • Besuch des vollständigen Theoriekurses (32 Einheiten)
  • 12 praktische Fahrstunden
  • Besuch der gesetzlichen Begleiterschulung (Kandidat und 1 Begleiter)
  • Arztgutachten des Führerscheinwerbers muss im Original in der Fahrschule abgegeben sein


L-Übungsfahrt


  • Besuch von mindestens 8 Theorieeinheiten
  • 6 Fahrstunden
  • Besuch der gesetzlichen Begleiterschulung (Kandidat und 1 Begleiter)
  • Arztgutachten des Führerscheinwerbers muss im Original in der Fahrschule abgegeben sein


Außerdem müssen sämtliche Unterlagen vom Bewerber sowie von den Begleitern in der Fahrschule aufliegen. Nach absolvierter Mindestschulung wird von der Fahrschule ein Antrag auf den L17-Ausbildungsfahrt- bzw. L-Übungsfahrtbescheid ausgestellt. Der Bescheid selbst ist (nach terminlicher Vereinbarung) bei der Führerscheinstelle der BH Graz Umgebung abzuholen.

O

Öffnungszeiten


Unser Büro ist Montag bis Freitag, von 10 bis 12 Uhr sowie von 16 bis 18 Uhr geöffnet. Fahrstunden werden von 07:30 bis 20:00 Uhr gefahren. Termine außerhalb dieser Zeiten sind gesondert zu vereinbaren.

Onlinezugang


Zur optimalen Vorbereitung für die theoretische Prüfung ist es möglich, einen "Online-Zugang" zu erwerben. Die interaktive Lernkartei sowie die Möglichkeit, Prüfsimulationen durchzuführen, bieten eine stets aktuelle und ideale Lernmöglichkeit. Die Online-Zugänge können zur Büroöffnungszeit direkt im Büro erworben werden und sind stets für sämtliche Klassen vorrätig. Üben auf PC, Laptop, Tablet oder auch via Handy-App, überall, unabhängig jederzeit und unbegrenzt.

P

PKW-Parcours


Der für die Prüfung relevante Übungsparcours darf und soll auch von unseren Fahrschülern im Zuge der L17-Ausbildungsfahrt / L-Übungsfahrt zur Vorbereitung und zwecks Training regelmäßig genutzt werden. Ein Befahren des Parcours ist nur mit L17/L-Kennzeichnung sowie durch Mitführen des jeweiligen Bescheides möglich, da es sich bei unserem Übungsplatz um eine öffentliche Verkehrsfläche handelt. Unser Übungsplatz befindet sich beim Sportplatz Gössendorf, Sportplatzgasse 60, 8077 Gössendorf.

Praktische Fahrprüfung


Nach Absolvierung sämtlicher theoretischer sowie praktischer Lektionen, positiver Ablegung der Computerprüfung aller module für die angestrebte Klasse und dem Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters kann der Kandidat zur praktischen Fahrprüfung antreten. Die Prüfung wird immer mit einem Fahrschulauto durchgeführt, am Beifahrersitz nimmt ein Fahrlehrer, direkt dahinter (Beifahrerseite Rückbank), nimmt der Prüfer Platz. Die praktische Fahrprüfung besteht aus den Teilbereichen Fahrzeugkunde, Übungsparcours sowie Fahren im öffentlichen Straßenverkehr.Die letzten praktischen Fahreinheiten umfassen eine ausführliche Prüfungsvorbereitung, wobei der Ablauf sowie Tipps für die praktische Fahrprüfung vermittelt werden.